Ehrencodex

Allgemeines

Als Hundehalterin und Ausbilderinverpflichte ich mich

  • dass die Hunde mit verlässlicher Erfahrung, entsprechend der geltenden Gesetze und im Sinne des Tierschutzes behandelt und gehalten werden. Das bedeutet, dass weder die Behörden noch die vom DRC, LCD oder GRC autorisierten Personen Grund für Beschwerden haben werden oder der Billigung zur Haltung von Tieren etwas entgegen-zusetzen haben werden.
  • niemals die Dienste von Dritten mit der Absicht in Anspruch zu nehmen, sich als jemand anders auszugeben. Insbesondere dürfen Welpen nicht auf dritte Personen registriert werden oder der Name/Zwinger unter anderem Namen angegeben werden, wenn der wirkliche Züchter tatsächlich eine andere Person ist; niemals die Dienste eines Händlers in Anspruch zu nehmen bzw. sich im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines Hundes sich selbst als solcher zu betätigen.
  • Die Regeln und Bestimmungen von DRC/LCD/GRC bzw. VDH zu befolgen und die Verpflichtungen, die mit Aktivitäten/Unternehmungen im Zusammen-hang mit Hunden einher gehen können best-möglich auszuführen und außerdem keinesfalls die Regeln und Entscheidungen des Zuchtverbandes zu umgehen.

Ethik in der Zucht

Zucht soll in einer Art durchgeführt werden, dass sie die Gesundheit und das Wohlbefinden der Früchte fördert. Jeder Hundebesitzer, der seine Hunde für die Zucht zur Verfügung stellt muss mit den Zuchtregularien des Zuchtverbandes wie auch mit dem Rassestandard, Prüfungsvorschriften und -regeln und rassespezifischen Zuchtstrategien gut vertraut sein.

Ich verpflichte mich

  • nur Hunde derselben Rasse zur Zucht zu verwenden.
  • nur Hunde zur Zucht zu verwenden, die bei anerkannten internationalen Zuchtorganisationen registriert sind.
  • nur Hunde zur Zucht zu verwenden, die unter keinen erheblichen Krankheiten oder funktionellen Behinderungen oder Beeinträchtigungen leiden und ein gutes, der Rasse entsprechendes, Wesen haben. Hunde, die in nicht provozierten und alltäglichen Situationen Verhaltensstörungen wie z.B übermäßige Angst oder zeigen, dürfen nicht zur Zucht verwendet werden.
  • als Eigentümer eines Deckrüden/einer Zuchthündin, die zur Zucht verwendet werden, die Gesundheitsprogramme zu befolgen. Für Rassen, die tierärztliche Untersuchungen / genetische Untersuchungsergebnisse und/oder Wesensveranlagungsergebnisse benötigen, müssen die gültigen Zertifikate und Unterlagen vor dem Deckakt vorliegen.
  • keine Hunde in der Zucht zu verwenden, bei denen sich nach einem DNA-Test herausgestellt hat, dass sie Träger einer doppelten Erbanlage einer ernsthaften Krankheit mit rezessiver Vererbung leiden.
  • Hunde, die sich als Träger einer einfachen Erbanlage einer schweren Krankheit mit rezessiver Vererbung herausgestellt haben, dürfen zur Zucht verwendet werden – aber nur zusammen mit genetisch/erblich „frei“ getesteten Hunden und unter der Bedingung, dass dieses nicht zu einem Konflikt mit den gängigen Gesundheitsprogrammen führt.
  • für die Zucht nur Hunde zu verwenden, die sich mit natürlichem Deckakt verpaaren lassen. Wenn die künstliche Befruchtung angewandt wird obwohl keine dokumentierte Zuchtunfähigkeit vorliegt, muss der entsprechende zuständige Tierarzt zertifizieren, dass die Rüden und Hündinnen keinen verminderten sexuellen Trieb oder Unfähigkeit für den natürlichen Deckakt aufgewiesen haben.
  • keinen Rüden mit seiner Tochter, Hündin mit ihrem Sohn oder volle Geschwister miteinander zu verpaaren.

Züchter Ethik

Züchter sollen beim Züchten auf gute Züchtermoral und kynologische Gebräuche achten:
Ich verpflichte mich

  • meine Zucht mit Gewicht auf Qualität, Seriosität und großer Verantwortung zu führen.
  • immer ehrliche und vollständige Informationen über meine Hunde und die Zucht weiterzugeben.
  • keine Rüden oder Hündinnen für die Zucht zu verwenden, die noch nicht die notwendige Reife, körperlich und geistig, erreicht haben.
  • keine Verpaarungen mit Hündinnen zu erlauben, die zu alt sind. Hierbei sollte rassespezifisch Rücksicht genommen werden.