Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Bitte lesen Sie diese genau durch. Für mündliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

§ 1 Leistungsbeschreibung

Welche Leistungen vertraglich zwischen Petra Soons ( im folgenden Veranstalter genannt) und den TeilnehmerIn vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Ausschreibung . Der Veranstalter behält sich vor notwendige Änderungen die sachlich gerechtfertigt sind, auch kurzfristige, sowie zeitliche Verschiebungen bei den Seminaren vorzunehmen. Der TeilnehmerIn wird auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen über diese Veränderungen informiert werden. Der Veranstalter ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt. Soweit die Leistungsbeschreibung eine Prüfung vorsieht, gewährleistet der Veranstalter nicht, das der / die TeilnehmerIn die Prüfung besteht.

§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Die Anmeldung per eMail, Fax oder Post beim Veranstalter bedarf keiner bestimmten Form. Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung beim Veranstalter kommt der Vertrag zwischen diesem und dem/der TeilnehmerIn verbindlich zustande. Der/die Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung sowie die AGB des Veranstalters per eMail, nur im Ausnahmefall auch auf dem Postweg. Die AGB ist auf der Homepage des Veranstalters jederzeit zugänglich.

§ 3 Bezahlung

Der Preis ist bei Anmeldung spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Veranstalter die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.

§ 4 Rücktrittdurch den/die TeilnehmerIn

Der/die TeilnehmerIn kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz verlangen. Die Stornierungskosten betragen: - sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung 30% der Seminargebühren - vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung 50% der Seminargebühren - zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung mehr. Der/die Teilnehmerin kann bei Nichtteilnahme eine/n ErsatzteilnehmerIn stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der / die TeilnehmerIn und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Der Veranstalter kann dem Wechsel der Person der/des TeilnehmerIn widersprechen. Erklärt der/die TeilnehmerIn wegen einer schweren Erkrankung oder eines schweren Schicksalsschlages unverzüglich den Rücktritt und dokumentiert er / sie dies durch Vorlage geeigneter Unterlagen, besteht nach einer Einzelfallprüfung durch den Veranastalter die Möglichkeit der gesamten Beitragsrückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen. Hierauf besteht aber kein Rechtsanspruch seitens des / der Zurücktretenden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§ 5 Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten:

  • Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB Wenn sich der/die TeilnehmerIn vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere TeilnehmerInnen gefährdet werden.
  • Bis sechs Wochen vor Beginn des Seminars unter Rückerstattung des gesamten Seminarpreises, wenn die in der Ausschreibung angebende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
  • Bei Ausfall des Seminarleiters/der Seminarleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren. In den beiden letzten Fällen wird in Einvernehmen mit den TeilnehmerInnen möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.

§ 5 Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Diese Haftung ist auf die zweifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. Wir haften nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt wurden. Jeder Seminarteilnehmer haften in vollem Umfang für Schäden die sein Hund verursacht. Ein Haftpflichtversicherung muß vorhanden sein.

§ 6 Vorbehalt von Berichtigungen

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten

§ 7 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt, das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

§ 8 Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 9 Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Amtsgericht Neuss.